Nutzung des Registers

Wenn Sie dafür bezahlt werden, Lobbyarbeit für Inhaber öffentlicher Ämter in BC zu leisten, müssen Sie Ihre Lobbytätigkeit im Lobbyistenregister eintragen lassen.

Unser Leitfaden "Erste Schritte" beantwortet häufige Fragen zur Lobbyarbeit in BC, einschließlich der Frage, wann und wie sich Lobbyisten im BC-Lobbyistenregister eintragen müssen.

Wenn Sie dafür bezahlt werden, Lobbyarbeit bei Inhabern öffentlicher Ämter in BC zu leisten, müssen Sie Ihre Lobbytätigkeit im Lobbyistenregister gemäß den im Lobbyisten-Transparenzgesetz festgelegten Fristen eintragen. Unsere Infografik zu den Registrierungsfristen bietet einen Überblick über die 10-, 15- und 30-Tage-Frist.

Detaillierte Informationen und schrittweise Anleitungen zur Einrichtung eines Kontos, zum Ausfüllen eines Registrierungsformulars und zum Ausfüllen eines Berichts über Lobbytätigkeiten finden Sie auf der Seite Leitfäden.

Nützliche Dokumente zur Verfolgung von Lobbying-Aktivitäten und Fragebögen, die bei der Verwaltung der Einreichungen beim Register helfen, finden Sie in den entsprechenden Dokumenten:

Klicken Sie hier, um das Lobbyistenregister aufzurufen.