Formular für den Antrag auf Befreiung

Seit dem 1. Mai 2018 dürfen ehemalige Inhaber öffentlicher Ämter für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum, an dem sie das letzte Mal ein Amt innehatten, keine Lobbyarbeit betreiben.

Wenn Sie ein ehemaliger Inhaber eines öffentlichen Amtes sind, können Sie bei der Registrierstelle eine Befreiung beantragen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Schritt 1: Kontaktinformationen