Berichte über die Wiedererwägung

Eine Person kann beantragen, dass der Registrar of Lobbyists die Feststellungen des ORL und/oder etwaige Verwaltungsstrafen überprüft. Bei einer Überprüfung ist der Registrar befugt, eine Entscheidung zu treffen, die entweder die Feststellungen im Untersuchungsbericht bestätigt oder aufhebt und die Höhe der Verwaltungssanktion bestätigt, aufhebt oder ändert.

Jun 02, 2025 The Truck Loggers Association/William Brash In der Ermittlungsentscheidung 25-04 stellte ein Ermittler fest, dass der benannte Antragsteller für ... mehr In der Ermittlungsentscheidung 25-04 stellte ein Ermittler fest, dass der benannte Antragsteller für die Truck Loggers Association ("TLA") gegen Abschnitt 3(3) und 4.1 des Lobbyisten-Transparenzgesetzes (LTA) verstoßen hatte, und verhängte Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt 4.500 $. Der benannte Antragsteller beantragte eine erneute Prüfung aus Gründen der verfahrensrechtlichen Fairness, der Anwendbarkeit des LTA und um eine niedrigere Strafe zu beantragen. Der "Registrar of Lobbyists" bestätigte, dass das vom "Investigator" angewandte Verfahren fair war und der "designated filer" die Möglichkeit hatte, gehört zu werden, dass die Aktivitäten der TLA unter das LTA fallen und bestätigte die vom "Investigator" verhängte Strafe.
Apr 15, 2025 Interior Lumber Manufacturers' Association/Paul Rasmussen In der Ermittlungsentscheidung 24-03 stellte ein Untersuchungsbeauftragter fest, dass der benannte A ... mehr In der Ermittlungsentscheidung 24-03 stellte ein Untersuchungsbeauftragter fest, dass der benannte Antragsteller, der damalige Präsident der Interior Lumber Manufacturers' Association, gegen Abschnitt 2.2 des Lobbyisten-Transparenzgesetzes verstoßen hatte, indem er Lobbyarbeit betrieb, obwohl dies verboten war, und es versäumt hatte, die monatliche Erklärung fristgerecht einzureichen, was einen Verstoß gegen Abschnitt 4.1 darstellt. Es wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 7.000 $ verhängt. Der benannte Antragsteller beantragte eine erneute Prüfung, die sich auf die Verwaltungsstrafe, nicht aber auf die Feststellungen bezog. Der Registrar of Lobbyists änderte die Verwaltungsstrafe um 1.000 $ und bestätigte eine Strafe von 6.000 $.
Mrz 28, 2024 Uber Canada Inc./Brian Kuntz In der Ermittlungsentscheidung 23-07 stellte ein Ermittler fest, dass der für Uber Canada Inc. (Uber ... mehr In der Ermittlungsentscheidung 23-07 stellte ein Ermittler fest, dass der für Uber Canada Inc. (Uber) benannte Antragsteller gegen die Abschnitte 4(1)(f) und (g), 4.1 und 5(1) des Lobbyisten-Transparenzgesetzes (LTA) verstoßen hatte, und verhängte eine Verwaltungsstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Dollar. Uber beantragte eine erneute Prüfung, indem es bestimmte der Entscheidung zugrunde liegende Schlussfolgerungen anzweifelte, nicht aber die Höhe der Geldbuße, falls die Feststellungen aufrechterhalten werden sollten. Der "Registrar of Lobbyists" bestätigte die Feststellungen des Untersuchungsbeauftragten und die verhängte Verwaltungsstrafe.
Dez 20, 2023 Tourism Industry Association of British Columbia/Walt Judas In der Entscheidung 23-03 stellte der stellvertretende Registrator und Delegierte des Registrators f ... mehr In der Entscheidung 23-03 stellte der stellvertretende Registrator und Delegierte des Registrators für Lobbyisten (Delegierter) fest, dass der designierte Antragsteller für die Tourism Industry Association of British Columbia (TIABC) unter Verstoß gegen Abschnitt 2.4 des Lobbyisten-Transparenzgesetzes ("LTA" oder das "Gesetz") bei drei Amtsträgern sowohl Lobbyarbeit betrieben als auch ihnen ein Geschenk versprochen hatte. Der Delegierte verhängte eine Geldstrafe für drei Verstöße gegen Abschnitt 2.4. Der Delegierte stellte außerdem fest, dass das Angebot eines Geschenks durch die TIABC an einen vierten Amtsträger keinen Verstoß gegen das LTA darstellte, da die TIABC keine Lobbyarbeit für diesen Amtsträger geleistet hatte. Der Delegierte empfahl daraufhin, dass die TIABC für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Angebot des Geschenks keine Lobbyarbeit für den Arbeitsminister leisten sollte, da das Angebot eines Geschenks sonst gegen § 2.4 des Gesetzes verstoßen könnte. Die TIABC beantragte eine erneute Prüfung der Empfehlung, dass die TIABC für einen Zeitraum von einem Jahr keine Lobbyarbeit für den Arbeitsminister leisten sollte. Der Registrator stellte fest, dass § 7.3 des Lobbyisten-Transparenz-Gesetzes (LTA) die Überprüfung einer Empfehlung nicht zulässt, da es sich nicht um eine gemäß § 7.2(2)(a)(b) oder (b.1) des LTA verhängte Verwaltungsstrafe handelt. Der Registrator stellte fest, dass die fragliche Empfehlung darauf abzielte, das TIABC dabei zu unterstützen, zu vermeiden, dass das Angebot eines Geschenks in Verbindung mit einer Lobbytätigkeit zu einem möglichen Verstoß gegen Abschnitt 2.4 des Gesetzes wird.
Dez 01, 2022 Cisco Systems Canada Co./Shannon Leininger In der Feststellungsentscheidung 22-01 stellte ein Untersuchungsbeauftragter fest, dass der für Cisc ... mehr In der Feststellungsentscheidung 22-01 stellte ein Untersuchungsbeauftragter fest, dass der für Cisco Canada Co. benannte Antragsteller gegen die Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g und k verstoßen hatte. 4(1)(g) und 4(1)(k) verstoßen hat, und verhängte Verwaltungsstrafen in Höhe von 1.500 $ bzw. 3.000 $. Der benannte Antragsteller beantragte eine erneute Prüfung der Feststellung eines Verstoßes gegen § 4(1)(k) und der entsprechenden Strafe mit der Begründung, dass die Worte "expects to lobby" vom Ermittler zu eng ausgelegt worden seien. Der Registrator bestätigte die Feststellungen und die Strafe des Ermittlungsbeamten. Die Worte "erwartet, Lobbyarbeit zu betreiben" müssen im Lichte des Zwecks des Gesetzes ausgelegt werden, und eine Auslegung, die es den benannten Einreichern erlaubt, jedes Ministerium oder jede Einrichtung der Provinz oder jeden Inhaber eines öffentlichen Amtes aufzulisten, bei dem der benannte Einreicher Lobbyarbeit betreiben könnte, ist mit diesem Zweck unvereinbar.
Sep 27, 2019 Dimitri Pantazopoulos/Comcast Eine Verpflichtung zur Lobbyarbeit ergab sich aus einem E-Mail-Austausch zwischen dem beratenden Lob ... mehr Eine Verpflichtung zur Lobbyarbeit ergab sich aus einem E-Mail-Austausch zwischen dem beratenden Lobbyisten und dem bestehenden Kunden seiner Firma. Die Verpflichtung kam zustande, als der Vertreter des Kunden den Lobbyisten per E-Mail fragte, ob es jemanden gäbe, mit dem er sich zu einem bestimmten Thema treffen sollte, und der Lobbyist antwortete mit Vorschlägen für mögliche Treffen. Das Argument des Lobbyisten, die Verpflichtung sei erst an dem Tag zustande gekommen, an dem der Vertreter des Kunden seine konkrete Verfügbarkeit für mögliche Treffen bestätigte, wird zurückgewiesen. Die Feststellung, dass der Lobbyist es versäumt hat, sich innerhalb der in Abschnitt 3(1) des Lobbyisten-Registrierungsgesetzes (LRA) vorgeschriebenen Frist zu registrieren, wird bestätigt.
Jul 31, 2018 Hector Bremner/Steelhead LNG Die Feststellung im Untersuchungsbericht 17-08 (IR 17-08), dass der beratende Lobbyist ein ehemalige ... mehr Die Feststellung im Untersuchungsbericht 17-08 (IR 17-08), dass der beratende Lobbyist ein ehemaliger Inhaber eines öffentlichen Amtes war und dies unter Verstoß gegen Abschnitt (4)(1)(o) des Lobbyisten-Registrierungsgesetzes (LRA) nicht angegeben hat, wird zurückgenommen. Der beratende Lobbyist war kein ehemaliger Inhaber eines öffentlichen Amtes gemäß der Definition im LRA.
Nov 29, 2016 Marnie Mitchell/McKesson Canada Die im Untersuchungsbericht 16-07 gegen den beratenden Lobbyisten verhängte Verwaltungssanktion in H ... mehr Die im Untersuchungsbericht 16-07 gegen den beratenden Lobbyisten verhängte Verwaltungssanktion in Höhe von 750 Dollar wird aufrechterhalten. Der beratende Lobbyist hat keine zwingenden Gründe dafür vorgebracht, dass die Feststellungen des Delegierten geändert werden sollten.
Feb 17, 2016 Blair Lekstrom/City of Dawson Creek, District of Chetwynd, District of Tumbler Ridge and Village of Pouce Coupe Die in den Untersuchungsberichten 15-05, 15-06 und 15-07 getroffene Feststellung, dass der Lobbyist ... mehr Die in den Untersuchungsberichten 15-05, 15-06 und 15-07 getroffene Feststellung, dass der Lobbyist seiner Verpflichtung gemäß § 3(1) des Lobbyisten-Registrierungsgesetzes, innerhalb von 10 Tagen nach Eingehen einer Lobby-Verpflichtung eine Erklärung abzugeben, nicht nachgekommen ist, wird bestätigt. Die verhängten Strafen in Höhe von 3.000 $, 3.000 $ und 2.000 $ werden jedoch nicht bestätigt. Stattdessen werden Strafen in Höhe von jeweils 1.000 $, also insgesamt 3.000 $, verhängt.
Feb 17, 2016 Blair Lekstrom/Duz Cho Construction Die in den Untersuchungsberichten 15-05, 15-06 und 15-07 getroffene Feststellung, dass der Lobbyist ... mehr Die in den Untersuchungsberichten 15-05, 15-06 und 15-07 getroffene Feststellung, dass der Lobbyist seiner Verpflichtung gemäß § 3(1) des Lobbyisten-Registrierungsgesetzes, innerhalb von 10 Tagen nach Eingehen einer Lobby-Verpflichtung eine Erklärung abzugeben, nicht nachgekommen ist, wird bestätigt. Die verhängten Strafen in Höhe von 3.000 $, 3.000 $ und 2.000 $ werden jedoch nicht bestätigt. Stattdessen werden Strafen in Höhe von jeweils 1.000 $, also insgesamt 3.000 $, verhängt.
Feb 17, 2016 Blair Lekstrom/HD Mining International Ltd. Die in den Untersuchungsberichten 15-05, 15-06 und 15-07 getroffene Feststellung, dass der Lobbyist ... mehr Die in den Untersuchungsberichten 15-05, 15-06 und 15-07 getroffene Feststellung, dass der Lobbyist seiner Verpflichtung gemäß § 3(1) des Lobbyisten-Registrierungsgesetzes, innerhalb von 10 Tagen nach Eingehen einer Lobby-Verpflichtung eine Erklärung abzugeben, nicht nachgekommen ist, wird bestätigt. Die verhängten Strafen in Höhe von 3.000 $, 3.000 $ und 2.000 $ werden jedoch nicht bestätigt. Stattdessen werden Strafen in Höhe von jeweils 1.000 $, also insgesamt 3.000 $, verhängt.
Aug 18, 2015 Brad Zubyk/Urban Impact Die im Untersuchungsbericht 15-01 getroffene Feststellung, dass der Lobbyist es versäumt hat, innerh ... mehr Die im Untersuchungsbericht 15-01 getroffene Feststellung, dass der Lobbyist es versäumt hat, innerhalb von 10 Tagen nach Eingehen einer Lobbyverpflichtung eine Erklärung abzugeben, wird aufrechterhalten. Die Feststellung, dass er die falsche Organisation als seinen Kunden angegeben hat, wird nicht bestätigt. Die Feststellung, dass er es versäumt hat, Informationen im Register zu korrigieren, wenn dies erforderlich war, wird ebenfalls bestätigt. Am Rande sei bemerkt, dass der Lobbyist in der Erklärung die Mitglieder der Koalition hätte angeben müssen, der sein Kunde angehörte.
Okt 01, 2014 Brad Zubyk/Scientific Games Int. Die im Untersuchungsbericht 14-07 getroffene Feststellung, dass der beratende Lobbyist gegen das Ges ... mehr Die im Untersuchungsbericht 14-07 getroffene Feststellung, dass der beratende Lobbyist gegen das Gesetz zur Registrierung von Lobbyisten verstoßen hat, wird aufrechterhalten. Die gegen den Lobbyisten verhängte Verwaltungsstrafe in Höhe von 600 USD wird aufrechterhalten. Der Lobbyist hat keine zwingenden Gründe dafür vorgebracht, dass die Feststellungen des Untersuchungsbeauftragten geändert werden sollten.
Aug 06, 2014 William Belsey/Gitxaala Nation Die Feststellungen im Untersuchungsbericht 14-09, dass der beratende Lobbyist gegen die Paragraphen ... mehr Die Feststellungen im Untersuchungsbericht 14-09, dass der beratende Lobbyist gegen die Paragraphen 3(1) und 4(3) des Lobbyisten-Registrierungsgesetzes verstoßen hat, werden bestätigt. Die gegen den Lobbyisten verhängte Verwaltungsstrafe in Höhe von 1.200 $ wird ebenfalls aufrechterhalten. Der Lobbyist hat keine zwingenden Gründe dafür vorgebracht, dass die Feststellungen des stellvertretenden Registrators geändert werden sollten.
Jun 06, 2014 BC Federation of Labour/James Sinclair Die im Untersuchungsbericht 14-03 getroffene Feststellung, dass der benannte Antragsteller gegen das ... mehr Die im Untersuchungsbericht 14-03 getroffene Feststellung, dass der benannte Antragsteller gegen das Gesetz zur Registrierung von Lobbyisten verstoßen hat, wird bestätigt. Die gegen den benannten Antragsteller verhängte Verwaltungssanktion in Höhe von 1.000 USD wird ebenfalls aufrechterhalten. Der benannte Antragsteller hat keine zwingenden Gründe dafür vorgebracht, dass die Feststellungen des Untersuchungsbeauftragten geändert werden sollten.
Jun 06, 2014 Cynthia (Burton) Shore/MWH Business Solutions Die im Untersuchungsbericht 14-05 getroffene Feststellung, dass der beratende Lobbyist gegen § 3(1) ... mehr Die im Untersuchungsbericht 14-05 getroffene Feststellung, dass der beratende Lobbyist gegen § 3(1) des Lobbyisten-Registrierungsgesetzes verstoßen hat, wird aufrechterhalten. Die gegen den Lobbyisten verhängte Verwaltungsstrafe in Höhe von 700 $ wird ebenfalls aufrechterhalten. Der Lobbyist hat keine zwingenden Gründe dafür vorgebracht, dass die Feststellungen des Untersuchungsbeauftragten geändert werden sollten.
Jun 06, 2014 Michael Klassen/BC Care Providers Association Die im Untersuchungsbericht 14-01 getroffene Feststellung, dass der beratende Lobbyist gegen das Ges ... mehr Die im Untersuchungsbericht 14-01 getroffene Feststellung, dass der beratende Lobbyist gegen das Gesetz zur Registrierung von Lobbyisten verstoßen hat, wird aufrechterhalten. Die gegen den Lobbyisten verhängte Verwaltungsstrafe in Höhe von 500 $ wird ebenfalls aufrechterhalten. Der Lobbyist hat keine zwingenden Gründe dafür vorgebracht, dass die Feststellungen des Untersuchungsbeauftragten geändert werden sollten.
Jul 04, 2013 Joe Fieder/3M Canada Ein beratender Lobbyist beantragte die Überprüfung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 500 Dollar, d ... mehr Ein beratender Lobbyist beantragte die Überprüfung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 500 Dollar, die wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Registrierung von Lobbyisten verhängt worden war. Bei der erneuten Prüfung ging es nur um die Höhe der Geldstrafe. Die gegen den Lobbyisten verhängte Verwaltungsstrafe in Höhe von 500 $ wurde aufrechterhalten, da der beratende Lobbyist keine zwingenden Gründe vorbrachte, um die Feststellung des amtierenden stellvertretenden Registrators für Lobbyisten zu ändern.
Dez 06, 2012 Jay Hill Die im Untersuchungsbericht 12-15 getroffene Feststellung, dass der beratende Lobbyist gegen das Ges ... mehr Die im Untersuchungsbericht 12-15 getroffene Feststellung, dass der beratende Lobbyist gegen das Gesetz zur Registrierung von Lobbyisten verstoßen hat, wird aufrechterhalten. Die gegen den Lobbyisten verhängte Strafe in Höhe von 2.500 USD wird jedoch in Anbetracht der Umstände und in Anbetracht der bisher in anderen Fällen gemäß dem Gesetz verhängten Strafen auf 250 USD reduziert.