Freistellungsbeschlüsse
Ab dem 1. Mai 2018 dürfen ehemalige Inhaber öffentlicher Ämter für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum, an dem sie das letzte Mal ein Amt innehatten, keine Lobbyarbeit betreiben.
Ehemalige Inhaber öffentlicher Ämter können beim Registrar of Lobbyists eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die Lobbytätigkeit als im öffentlichen Interesse liegend angesehen wird.
Der Registrator prüft jeden Ausnahmeantrag und trifft eine verbindliche Entscheidung.