Freistellungsinformationen für ehemalige Inhaber öffentlicher Ämter

Was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Befreiung beantragen möchten

Wenn Sie unter das zweijährige Lobbying-Verbot für ehemalige Inhaber öffentlicher Ämter fallen, können Sie eine Befreiung beantragen, indem Sie das Online-Formular "Antrag auf Befreiung" ausfüllen.

In diesem Formular müssen Sie die Gründe angeben, warum Sie von dem Verbot befreit werden sollten. Jede Person ist außerdem dafür verantwortlich, dem ORL alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die dem Registrator bei der Entscheidung helfen, ob die Gewährung einer Ausnahme "im öffentlichen Interesse" liegt.

Während des Verfahrens zur Überprüfung der Befreiung werden die Mitarbeiter des Office of the Registrar of Lobbyists (ORL) Informationen sammeln und analysieren, um festzustellen, ob es ausreichende Gründe gibt, Ihnen eine Befreiung vom zweijährigen Lobbying-Verbot zu gewähren.

Dies sind die relevanten Schritte:

  1. Sobald Sie das Formular eingereicht haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
  2. Ein ORL-Prüfer wird die Informationen analysieren und einen Bericht über die Überprüfung der Befreiung erstellen, der dem Registrator zur Entscheidung vorgelegt wird.
  3. Der Registrator wird jeden Antragsteller schriftlich über die Entscheidung und die Gründe für die Entscheidung informieren.
  4. Wenn der Registrator eine Befreiung gewährt, trägt er die Bedingungen der Befreiung und die Gründe für die Befreiung in das Lobbyisten-Register ein.
  5. Wir werden diese Informationen auch auf unserer Website (lobbyistsregistrar.bc.ca) veröffentlichen.
  6. Der Registrator wird auf der Grundlage des Antrags eine verbindliche Entscheidung erlassen. Die Entscheidung wird auf der Website des Office of the Registrar of Lobbyists veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie in unseren zusätzlichen Ressourcen zum Überprüfungsprozess der Freistellung:

Leitfaden: Befreiungsprozess für ehemalige Inhaber öffentlicher Ämter